Aufnahme PDF Drucken E-Mail

UKSHFür Ihre stationäre Aufnahme benötigen wir eine Verordnung der Krankenhausbehandlung (Einweisung) und Ihre Versicherungskarte. Für die Behandlung im UK S-H unterschreiben Sie einen Behandlungsvertrag. Des Weiteren werden Ihnen nachstehende Formulare ausgehändigt, deren Erhalt Sie uns bitte bestätigen. Besteht für Sie kein Versicherungsschutz bei einer gesetzliche Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung und Sie möchten sich behandeln lassen, ist vor Beginn der Behandlung eine Vorauszahlung für 10 Tage zu entrichten.

 

 

 

  • Einwilligung in die Datenübermittlung
  • Datenübermittlung an den Hausarzt
  • DRG-Entgelttarif im Anwendungsbereich des KHEntG und
  • Unterrichtung des Patienten gemäß § 8 KHEntG
  • Patienteninformation „Wahlleistungen“ – nur bei Wahlleistungen –
  • Stellvertreterliste bei wahlärztlichen Leistungen – nur bei Wahlleistungen –

 

Patienten aus EU-Staaten: Patienten aus einem EU-Staat müssen die Europäische Versicherungskarte vorlegen, um Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland als medizinisch notwendig erweisen, erhalten zu können.

Patienten, die zum Zweck der Behandlung nach Deutschland einreisen, müssen vor Beginn der Behandlung den Vordruck E 112 als Anspruchsnachweis vorlegen.