Geburtshilfe
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Patienten aus EU-Staaten: Patienten aus einem EU-Staat müssen die Europäische Versicherungskarte vorlegen, um Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland als medizinisch notwendig erweisen, erhalten zu können. Patienten, die zum Zweck der Behandlung nach Deutschland einreisen, müssen vor Beginn der Behandlung den Vordruck E 112 als Anspruchsnachweis vorlegen. |





